Ladung
Eine Ladung ist die behördliche oder gerichtliche Aufforderung, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen. Sie hat Ort, Zeit und Gegenstand der Amtshandlung sowie die Eigenschaft anzugeben, in der die Person geladen wird, also als Partei, Zeuge, Beschuldigter oder Sachverständiger, und über die Folgen des Ausbleibens zu belehren.
Zugestellt wird sie im Regelfall mit Zustellnachweis, bei besonderer Bedeutung zu eigenen Handen.
Die Folgen des Fernbleibens richten sich nach der Rolle. Zeugen können mit Ordnungsstrafen belegt und zwangsweise vorgeführt werden, weil sie zur Aussage verpflichtet sind. Bei Parteien im Zivilverfahren führt das Ausbleiben zu Versäumungsurteil oder Ruhen, nicht aber zu Zwang. Im Strafverfahren kann gegen den Beschuldigten die Vorführung angeordnet werden.
Wer verhindert ist, hat das rechtzeitig mitzuteilen und zu bescheinigen. Für Ladungen bestehen Fristen, die eine angemessene Vorbereitung ermöglichen sollen.