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Recht & Gehalt

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, verbunden mit einer Beihilfe des Arbeitsmarktservice, die einen Teil des Entgeltausfalls abdeckt. Ihr Zweck ist die Vermeidung von Kündigungen: Die Arbeitsverhältnisse bleiben aufrecht, und das Unternehmen behält eingearbeitete Beschäftigte.

Voraussetzung ist eine Sozialpartnervereinbarung sowie eine Betriebsvereinbarung oder, wo kein Betriebsrat besteht, Einzelvereinbarungen mit den betroffenen Arbeitnehmern. Die Beihilfe wird auf Antrag bewilligt.

Kennzeichnend sind zwei Bindungen: Während der Kurzarbeit und für eine anschließende Behaltefrist dürfen Arbeitsverhältnisse im Regelfall nicht arbeitgeberseitig beendet werden, und das Entgelt ist in einem festgelegten Ausmaß des früheren Bezugs zu sichern.

Die Ausgestaltung wird durch Richtlinien konkretisiert.