Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung sichert gegen den Einkommensverlust bei Arbeitslosigkeit. Versichert sind unselbständig Erwerbstätige ab der Geringfügigkeitsgrenze, Selbständige können unter Voraussetzungen freiwillig beitreten.
Hauptleistung ist das Arbeitslosengeld, das eine bestimmte Anwartschaft an Versicherungszeiten voraussetzt, sich als Prozentsatz des früheren Nettoeinkommens bemisst und für eine nach Versicherungsdauer und Alter gestaffelte Zeit gebührt. Danach kommt die Notstandshilfe in Betracht, die an Notlage und Anrechnung bestimmter Einkünfte anknüpft.
Voraussetzung ist stets die Arbeitswilligkeit und Verfügbarkeit. Zumutbare Beschäftigungen sind anzunehmen, Kontrollmeldungen einzuhalten und Maßnahmen zu besuchen, Verstöße führen zu befristetem Ausschluss vom Bezug. Die Zumutbarkeit richtet sich nach Qualifikationsschutz, Entlohnung, Wegzeiten und Betreuungspflichten.
Verwaltet wird die Versicherung vom Arbeitsmarktservice, das auch Beihilfen und Qualifizierungsmaßnahmen abwickelt. Über Ansprüche entscheidet es mit Bescheid.