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Recht & Gehalt

Kündigungsentschädigung

Die Kündigungsentschädigung gebührt dem Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne wichtigen Grund beendet wurde, also bei unberechtigter Entlassung oder bei berechtigtem vorzeitigem Austritt.

Sie stellt ihn so, wie er bei ordnungsgemäßer Beendigung stünde. Zu ersetzen ist das Entgelt für jenen Zeitraum, der bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beziehungsweise bis zum Ende des befristeten Verhältnisses verstrichen wäre, einschließlich anteiliger Sonderzahlungen und sonstiger Entgeltbestandteile.

Angerechnet wird, was der Arbeitnehmer in dieser Zeit anderweitig verdient hat oder zu verdienen absichtlich versäumte. Insoweit besteht eine Obliegenheit, sich um Ersatzeinkommen zu bemühen. Für die ersten drei Monate sieht das Gesetz eine anrechnungsfreie Behandlung vor, danach greift die Anrechnung.

Geltend zu machen ist der Anspruch fristgebunden, wobei kollektivvertragliche Verfallsfristen zu beachten sind. Neben der Kündigungsentschädigung bleiben Abfertigung und Urlaubsersatzleistung bestehen.