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Recht & Gehalt

Krankmeldung

Die Krankmeldung ist die Verständigung des Arbeitgebers über eine krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung. Sie hat unverzüglich zu erfolgen, im Regelfall zu Beginn der Arbeitszeit des ersten Tages. Eine Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch können Vertrag oder Betriebsvereinbarung Vorgaben enthalten.

Eine ärztliche Bestätigung ist nicht in jedem Fall beizubringen, sondern auf Verlangen des Arbeitgebers. Dieser kann sie ab dem ersten Tag fordern, muss das aber gleichmäßig handhaben.

Die Bestätigung weist Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit im Sinn von Krankheit oder Unfall aus. Die Diagnose ist nicht mitzuteilen und darf nicht verlangt werden, weil Gesundheitsdaten besonders geschützt sind.

Kommt der Arbeitnehmer der Meldepflicht nicht nach, verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Beharrliche Verweigerung kann Entlassungsgrund sein.