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Recht & Gehalt

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit und Mutterschaft. Versichert sind unselbständig Erwerbstätige, Selbständige nach den für sie geltenden Gesetzen sowie über die Angehörigeneigenschaft mitversicherte Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen.

Die Leistungen umfassen Krankenbehandlung durch Vertragsärzte und Wahlärzte, Anstaltspflege, Heilmittel und Heilbehelfe, medizinische Rehabilitation sowie Geldleistungen, insbesondere das Krankengeld, das nach Ende der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers einsetzt, und das Wochengeld während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen.

Kostenbeteiligungen bestehen in Form der Rezeptgebühr und weiterer Selbstbehalte, von denen sozial schutzbedürftige Personen befreit sind. Bei Wahlärzten wird ein Teil des Honorars rückerstattet.

Über strittige Ansprüche entscheidet der Träger mit Bescheid, wogegen die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht offensteht. Für Sachleistungsstreitigkeiten bestehen Besonderheiten.