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Recht & Verfahren

Konvergenzkriterien

Die Konvergenzkriterien sind die Bedingungen, die ein Mitgliedstaat für die Teilnahme an der Währungsunion erfüllen muss. Festgelegt wurden sie im Vertrag von Maastricht samt Protokoll.

Sie betreffen vier Größen: die Preisstabilität mit einer Inflationsrate, die jene der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten um höchstens anderthalb Prozentpunkte übersteigt, die öffentlichen Finanzen mit einem Neuverschuldungsanteil von höchstens drei Prozent und einem Schuldenstand von höchstens sechzig Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Wechselkursstabilität durch zweijährige spannungsfreie Teilnahme am Wechselkursmechanismus sowie die Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Fortgeführt werden die Vorgaben zu den Finanzen im Stabilitäts- und Wachstumspakt, der auch nach dem Beitritt gilt und dessen Regelwerk mehrfach reformiert wurde.

Für Österreich sind sie über die innerstaatlichen Stabilitätspakte zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bedeutsam.