Finanzausgleich
Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Abgabenerträge und der Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Verfassungsrechtliche Grundlage ist das Finanz-Verfassungsgesetz, das den einfachen Gesetzgeber zur näheren Ausgestaltung ermächtigt. Diese erfolgt im Finanzausgleichsgesetz, das für mehrere Jahre gilt und zwischen den Gebietskörperschaften ausverhandelt wird.
Zentrale Elemente sind die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach festgelegten Schlüsseln, wobei die Bevölkerungszahl mit einem abgestuften Faktor berücksichtigt wird, sowie Transfers zwischen den Ebenen.
Ergänzt wird das System durch Vereinbarungen nach Art 15a B-VG und den innerstaatlichen Stabilitätspakt, der die Haushaltsdisziplin sichert.
Kritisiert wird die Trennung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung, weil jene Ebene, die Ausgaben veranlasst, häufig nicht jene ist, die sie finanziert.