Konzession
Eine Konzession ist die behördliche Bewilligung, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Der Begriff hat in der Gewerbeordnung seine frühere Bedeutung verloren, die konzessionierten Gewerbe wurden in die reglementierten übergeführt. In Sondermaterien ist er aber weiterhin geläufig: bei Kreditinstituten und Versicherungen, im Glücksspiel-, Verkehrs-, Rundfunk- und Bergbaubereich.
Kennzeichnend ist, dass die Tätigkeit ohne Bewilligung untersagt und die Erteilung an persönliche und sachliche Voraussetzungen geknüpft ist, wobei häufig Bedarfsprüfung, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung verlangt werden.
Rechtlich ist die Konzession ein begünstigender Bescheid. Sie kann befristet, mit Auflagen versehen und bei Wegfall der Voraussetzungen entzogen werden.
Ist die Zahl der Konzessionen begrenzt, sind Auswahlverfahren transparent und diskriminierungsfrei zu führen.