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Recht & Verfahren

Euro-Zone

Die Euro-Zone umfasst jene Mitgliedstaaten der Union, die den Euro als Währung eingeführt haben. Die Teilnahme setzt die Erfüllung der Konvergenzkriterien voraus. Für die Mitgliedstaaten, die sie noch nicht erfüllen, gilt eine Ausnahmeregelung, die zur Einführung verpflichtet, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Dänemark hat sich eine dauerhafte Ausnahme vorbehalten.

Die Geldpolitik obliegt der Europäischen Zentralbank, die vorrangig die Preisstabilität zu sichern hat und dabei unabhängig ist. Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken bildet sie das Eurosystem.

Die Wirtschafts- und Fiskalpolitik bleibt demgegenüber bei den Mitgliedstaaten und wird nur koordiniert, was als strukturelle Spannung der Währungsunion gilt.

Ergänzend bestehen Krisenmechanismen und die Bankenunion mit einheitlicher Aufsicht und Abwicklung.