Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Gehalt

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist das gewählte Organ der Belegschaftsvertretung im Betrieb. Seine Errichtung, Zusammensetzung und Befugnisse regelt das Arbeitsverfassungsgesetz.

Zu wählen ist er in Betrieben mit dauernd mindestens fünf stimmberechtigten Arbeitnehmern. Eine Pflicht zur Errichtung besteht nicht, doch entstehen die Mitwirkungsrechte erst mit seiner Wahl.

Diese Rechte sind abgestuft: allgemeine Informations-, Interventions- und Beratungsrechte, Mitwirkung in personellen Angelegenheiten, etwa Verständigung vor Kündigungen und die Möglichkeit, einer Kündigung zu widersprechen, sowie echte Mitbestimmung über Betriebsvereinbarungen, die in bestimmten Angelegenheiten zwingend seiner Zustimmung bedürfen, darunter Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren.

Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz und haben Anspruch auf Freistellung ab bestimmten Betriebsgrößen. In Kapitalgesellschaften mit Aufsichtsrat entsendet der Betriebsrat zudem Arbeitnehmervertreter in dieses Organ.