Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist die vorab durchzuführende Bewertung der Folgen einer Verarbeitung für den Schutz personenbezogener Daten. Erforderlich ist sie, wenn eine Verarbeitung, insbesondere bei Einsatz neuer Technologien, voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (Art 35 DSGVO).
Ausdrücklich genannt sind die systematische umfangreiche Bewertung persönlicher Aspekte mittels automatisierter Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien und die systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Die Aufsichtsbehörden veröffentlichen ergänzend Listen verarbeitungspflichtiger und ausgenommener Vorgänge.
Inhaltlich hat sie eine Beschreibung der Verarbeitung, eine Bewertung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, eine Risikobewertung und die geplanten Abhilfemaßnahmen zu enthalten. Der Datenschutzbeauftragte ist einzubinden.
Ergibt sie trotz Maßnahmen ein hohes Restrisiko, ist die Aufsichtsbehörde vorab zu konsultieren.