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Recht & Verfahren

Kontrahierungszwang

Kontrahierungszwang ist die Pflicht, einen Vertrag abzuschließen. Er durchbricht die Abschlussfreiheit als Element der Privatautonomie.

Angeordnet ist er dort, wo eine Verweigerung wegen einer Monopol- oder monopolähnlichen Stellung zu unzumutbaren Nachteilen führen würde, etwa bei Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Strom-, Gas- und Wasserversorgung, im Post- und Verkehrswesen sowie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, die zur Zulassung erforderlich ist.

Über die ausdrücklich geregelten Fälle hinaus hat die Rechtsprechung einen allgemeinen Kontrahierungszwang entwickelt: Er greift, wenn ein faktisches Monopol besteht, die Leistung lebenswichtig oder für die Teilnahme am Wirtschaftsleben erforderlich ist und die Verweigerung sachlich nicht gerechtfertigt werden kann.

Verwandte Ausprägungen bestehen im Diskriminierungs- und im Kartellrecht.