Kontoregister
Das Kontenregister ist ein beim Bundesministerium für Finanzen geführtes Verzeichnis, in dem sämtliche bei österreichischen Kreditinstituten geführten Konten und Depots erfasst sind. Gespeichert werden äußere Kontodaten wie Kontonummer, Inhaber, vertretungsbefugte Personen, wirtschaftliche Eigentümer und Eröffnungsdatum, nicht aber Kontostände oder Umsätze.
Einsicht nehmen dürfen Abgabenbehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen. Über eine erfolgte Abfrage wird der Betroffene informiert, was ihm den Rechtsschutz eröffnet.
Weitergehende Einsicht in Kontobewegungen ist ein eigener Eingriff und bedarf zusätzlicher Voraussetzungen, im Abgabenverfahren einer Bewilligung des Bundesfinanzgerichts.
Betroffene können ihre eigenen Eintragungen über das Finanzportal einsehen. Das Bankgeheimnis besteht im Übrigen fort, ist durch diese Regelungen aber erheblich eingeschränkt.