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Recht & Gehalt

Abgabenprüfung

Eine Abgabenprüfung ist die behördliche Kontrolle, ob Abgaben richtig erklärt und entrichtet wurden.

Zu unterscheiden sind mehrere Formen: die Außenprüfung, die sich über mehrere Abgabenarten und Jahre erstreckt und dem Unternehmen vorher anzukündigen ist, die Nachschau als kurzfristige Einsichtnahme ohne umfassenden Prüfauftrag sowie die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben, die Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Kommunalsteuer zusammenfasst. Der Prüfungsauftrag ist vorzuweisen und bestimmt den Umfang.

Den Abgabepflichtigen treffen Mitwirkungspflichten: Vorlage der Bücher und Aufzeichnungen, Auskunftserteilung, Zugang zu elektronisch geführten Daten. Zugleich kommen ihm Parteienrechte zu, insbesondere das Recht auf Gehör bei der Schlussbesprechung.

Über das Ergebnis ergeht ein Bericht, dem Abgabenbescheide folgen. Dagegen steht die Beschwerde offen. Vor Beginn der Prüfung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nur unter engen Voraussetzungen noch möglich.