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Recht & Verfahren

Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention umfasst jene Pflichten, die verhindern sollen, dass Vermögenswerte aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen. Adressaten sind nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Berufsgruppen mit besonderer Nähe zu Vermögenstransaktionen, darunter Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Immobilienmakler und Händler mit hochwertigen Gütern.

Die Kernpflichten sind einheitlich: Identifizierung und Überprüfung des Vertragspartners und des wirtschaftlichen Eigentümers, Abklärung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung, laufende Überwachung, risikobasierte verstärkte Sorgfalt bei erhöhtem Risiko sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

Besteht Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, ist eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle zu erstatten, verbunden mit einem Verbot, den Betroffenen davon zu unterrichten.

Für Rechtsanwälte gilt eine bedeutsame Einschränkung. Erkenntnisse aus der Rechtsberatung und der Prozessvertretung sind von der Meldepflicht ausgenommen, weil sonst die Verschwiegenheit ausgehöhlt würde. Ergänzt wird das System durch das Register der wirtschaftlichen Eigentümer.