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Recht & Verfahren

Konstitutiv

Konstitutiv wirkt ein Akt, der ein Recht erst begründet, verändert oder aufhebt. Deklarativ wirkt er, wenn er einen bereits bestehenden Zustand nur feststellt. Die Unterscheidung ist bei Eintragungen und Bescheiden von erheblicher praktischer Bedeutung.

Konstitutiv wirken die Einverleibung im Grundbuch, weil dingliche Rechte an Liegenschaften erst damit entstehen, die Eintragung von GmbH und Aktiengesellschaft im Firmenbuch, mit der die juristische Person entsteht, sowie die Eintragung von Verschmelzungen.

Deklarativ wirken demgegenüber die Eintragung eines Einzelunternehmers, die Anmeldebescheinigung für Unionsbürger und die Erteilung einer Prokura hinsichtlich der Firmenbucheintragung.

Für die Praxis folgt daraus, ab wann ein Recht besteht und worauf sich Dritte verlassen können.