Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Konkurs

Konkurs ist die überkommene Bezeichnung für das auf Verwertung des Vermögens gerichtete Insolvenzverfahren. Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 wurden Konkurs- und Ausgleichsverfahren zum einheitlichen Insolvenzverfahren zusammengeführt und die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt. Als Verfahrensvariante besteht das Konkursverfahren aber fort.

Es kommt zur Anwendung, wenn kein Sanierungsplan vorgelegt wird oder ein solcher scheitert. Der Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen und verteilt den Erlös nach der gesetzlichen Rangordnung an die Gläubiger.

Bei natürlichen Personen schließt sich das Schuldenregulierungsverfahren mit Zahlungsplan oder Abschöpfung an, das zur Restschuldbefreiung führen kann.

Wer ältere Quellen liest, trifft neben dem Konkurs auf weitere überholte Begriffe: den Gemeinschuldner statt des Schuldners, den Masseverwalter statt des Insolvenzverwalters und den Zwangsausgleich statt des Sanierungsplans.