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Recht & Verfahren

Insolvenz

Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners und zugleich das darauf gerichtete gerichtliche Verfahren. Geregelt ist es in der Insolvenzordnung.

Zahlungsunfähig ist, wer fällige Verbindlichkeiten mangels bereiter Mittel nicht mehr begleichen kann, abzugrenzen von der bloßen Zahlungsstockung, die vorübergehend ist. Überschuldet ist eine juristische Person, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und zugleich keine positive Fortbestehensprognose besteht.

Eröffnet wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers, wenn kostendeckendes Vermögen vorhanden ist. Andernfalls wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, was bei Gesellschaften zur Auflösung führt. Geschäftsleiter trifft eine Antragspflicht binnen sechzig Tagen ab Eintritt der Insolvenz, deren Verletzung persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen nach sich zieht.

Je nach Zielsetzung wird das Verfahren als Sanierungs- oder als Konkursverfahren geführt. Für natürliche Personen bestehen mit Zahlungsplan und Abschöpfung eigene Wege zur Restschuldbefreiung.