Kollegialbehörde
Eine Kollegialbehörde ist eine Behörde, deren Entscheidungen von mehreren Personen gemeinsam getroffen werden. Ihr gegenüber steht die monokratische Behörde mit einem Entscheidungsträger, die im Verwaltungsaufbau den Regelfall bildet.
Kollegiale Entscheidungsfindung ist dort vorgesehen, wo unterschiedliche Fachrichtungen oder Interessen einzubinden sind: bei Disziplinar- und Berufungskommissionen, Grundverkehrskommissionen und ähnlichen Einrichtungen.
Für die Willensbildung gelten eigene Regeln über Beschlussfähigkeit, Mehrheiten und die Behandlung von Stimmengleichheit, bei der ein Dirimierungsrecht bestehen kann.
Historisch bedeutsam waren die Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag, die eine unabhängige Kontrolle im Verwaltungsbereich sicherstellten. Mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichte wurden sie weitgehend abgelöst.