Disziplinarstrafe
Eine Disziplinarstrafe ist die Sanktion für die Verletzung von Berufs- oder Dienstpflichten. Sie ist keine Kriminalstrafe und tritt neben eine allfällige strafrechtliche Verantwortung.
Im öffentlichen Dienst reichen die Strafen von Verweis über Geldbuße und Geldstrafe bis zur Entlassung, verhängt von Disziplinarkommissionen in einem eigenen Verfahren mit Verteidigungsrechten.
Für die freien Berufe bestehen eigene Disziplinarordnungen. Bei Rechtsanwälten entscheidet der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer, Rechtsmittelinstanz ist die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission. Als Strafen kommen schriftlicher Verweis, Geldbuße, befristete Untersagung der Berufsausübung und Streichung aus der Liste in Betracht.
Gemeinsam ist den Verfahren, dass sie unabhängig von einem Strafverfahren geführt werden, wobei rechtskräftige Feststellungen des Strafgerichts bindend sein können.