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Recht & Verfahren

Kodizill

Ein Kodizill ist eine letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung enthält, sondern nur einzelne Anordnungen trifft, etwa Vermächtnisse, Auflagen, die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder Bestimmungen über das Begräbnis.

Es unterscheidet sich vom Testament allein durch das Fehlen der Erbeinsetzung. Die Formvorschriften sind dieselben, weshalb auch ein Kodizill entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder unter Beiziehung von drei Zeugen samt eigenhändigem Zusatz errichtet werden muss.

Wird nur ein Kodizill hinterlassen, tritt hinsichtlich der Erbfolge die gesetzliche Erbfolge ein, und die Bedachten haben schuldrechtliche Ansprüche gegen die Erben.

Praktisch bedeutsam ist die Abgrenzung bei der Auslegung. Ob eine Zuwendung als Erbeinsetzung oder als Vermächtnis gemeint war, entscheidet sich danach, ob der ganze Nachlass oder ein Bruchteil zugewendet wurde oder nur einzelne Sachen.