Testament
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, in der ein Erbe eingesetzt wird. Enthält die Verfügung keine Erbeinsetzung, sondern nur einzelne Zuwendungen, liegt ein Kodizill vor.
Das eigenhändige Testament muss zur Gänze vom Verfasser handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein, ein maschinschriftlicher Text mit eigenhändiger Unterschrift genügt nicht.
Beim fremdhändigen Testament, das etwa am Computer verfasst wurde, sind die Anforderungen seit der Erbrechtsreform verschärft. Erforderlich sind die eigenhändige Unterschrift des Verfassers, ein von ihm eigenhändig geschriebener Zusatz, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält, sowie drei gleichzeitig anwesende Zeugen, die auf der Urkunde mit einem auf ihre Zeugeneigenschaft hinweisenden Zusatz unterschreiben und identifizierbar sein müssen.
Daneben bestehen die öffentlichen Testamente vor Gericht oder Notar. Widerrufen werden kann jederzeit, durch neue Verfügung, ausdrückliche Erklärung in der vorgeschriebenen Form oder Vernichtung der Urkunde.