Beklagter
Beklagter ist im Zivilprozess jene Partei, gegen die sich die Klage richtet. Sie steht dem Kläger gegenüber und soll zu der begehrten Leistung, Feststellung oder Rechtsgestaltung verhalten werden.
Mit der Zustellung der Klage wird sie in das Verfahren einbezogen und muss reagieren: Im landesgerichtlichen Verfahren ist binnen vier Wochen eine Klagebeantwortung einzubringen, im bezirksgerichtlichen Verfahren wird zur ersten Tagsatzung geladen. Bleibt die Reaktion aus, kann auf Antrag ein Versäumungsurteil ergehen, das die Klagsbehauptungen als zugestanden zugrunde legt.
Zur Verteidigung stehen Einwendungen gegen den Anspruch, Einreden wie Verjährung oder Aufrechnung sowie prozessuale Einwände wie Unzuständigkeit oder Streitanhängigkeit zur Verfügung. Mit einer Widerklage kann der Beklagte eigene Ansprüche geltend machen.
Ob er der richtige Anspruchsgegner ist, betrifft die Passivlegitimation und damit die Begründetheit, nicht die Zulässigkeit der Klage. Im Strafverfahren gibt es keinen Beklagten, dort heißt die verfolgte Person Beschuldigter beziehungsweise nach Anklageerhebung Angeklagter.