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Recht & Gehalt

Dienstreise

Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort verlässt, um andernorts Dienst zu verrichten.

Die Rechtsfolgen ergeben sich weit überwiegend aus Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarung, weil das Gesetz dazu wenig anordnet. Geregelt werden dort insbesondere Tages- und Nächtigungsgelder, Kilometergeld bei Verwendung des eigenen Fahrzeugs und die Behandlung der Reisezeit.

Arbeitszeitrechtlich ist zu unterscheiden. Reine Reisezeit ohne Arbeitsleistung wird häufig geringer oder gar nicht als Arbeitszeit gewertet, während das Lenken eines Fahrzeugs oder das Arbeiten während der Fahrt Arbeitszeit ist. Kollektivverträge treffen dazu abweichende Regelungen, wobei die unionsrechtlichen Grenzen der Ruhezeiten einzuhalten sind.

Steuerlich sind Reisekostenersätze bis zu bestimmten Sätzen abgabenfrei. Unfallversicherungsrechtlich sind Wege im Rahmen der Dienstreise geschützt, private Abstecher hingegen nicht. Bei Auslandsentsendungen treten Fragen des anwendbaren Rechts, der Sozialversicherungszuständigkeit und der Meldepflichten hinzu.