Kaution
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die für einen künftigen Anspruch hinterlegt wird.
Praktisch bedeutsamster Fall ist die Mietkaution. Der Vermieter darf sie zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Bestandverhältnis fordern, hat sie aber fruchtbringend anzulegen und samt Erträgnissen nach Rückstellung des Mietgegenstands zurückzuzahlen, soweit sie nicht zur Deckung berechtigter Forderungen verwendet wird (§ 16b MRG).
Eine gesetzliche Obergrenze besteht nicht, doch gilt eine unangemessen hohe Kaution als gröblich benachteiligend, üblich sind drei Bruttomonatsmieten. Über die Verwendung ist abzurechnen, und für gewöhnliche Abnützung darf nicht einbehalten werden.
Im Strafverfahren bezeichnet Kaution ein gelinderes Mittel: Statt der Untersuchungshaft kann eine Sicherheitsleistung angenommen werden, die bei Flucht verfällt. Im Zivilverfahren begegnet sie als aktorische Kaution und als Sicherheitsleistung bei einstweiligen Verfügungen.