Katastralgemeinde
Die Katastralgemeinde ist die Grundeinheit des Grundstücksverzeichnisses. Innerhalb ihres Gebiets werden die Grundstücke fortlaufend nummeriert.
Sie ist eine reine Vermessungs- und Buchungseinheit und nicht mit der politischen Gemeinde gleichzusetzen. Eine Gemeinde kann mehrere Katastralgemeinden umfassen, und deren Grenzen blieben bei Gemeindezusammenlegungen unverändert.
Praktische Bedeutung hat sie für die Bezeichnung von Liegenschaften. Ein Grundstück ist erst durch die Angabe von Katastralgemeinde und Grundstücksnummer eindeutig bestimmt, weil dieselben Nummern in verschiedenen Katastralgemeinden vorkommen. Für die Grundbuchseinlage tritt die Einlagezahl hinzu, die ebenfalls innerhalb der Katastralgemeinde vergeben wird.
In Urkunden, Grundbuchsgesuchen und Verträgen sind daher stets Katastralgemeinde samt Nummer, Einlagezahl und Grundstücksnummer anzuführen, eine Bezeichnung nach der Adresse genügt nicht.