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Recht & Verfahren

A-Blatt (Grundbuch)

Auch: Gutsbestandsblatt

Das A-Blatt ist das Gutsbestandsblatt einer Grundbuchseinlage, jener Teil, der beschreibt, woraus die Liegenschaft besteht. Eingetragen sind dort die Grundstücksnummern, die Benützungsarten und Flächenausmaße sowie die mit dem Eigentum verbundenen Rechte, etwa eine Dienstbarkeit zugunsten dieser Liegenschaft.

Es gliedert sich in zwei Abteilungen: Die erste führt die Bestandteile an, die zweite die Veränderungen des Gutsbestands wie Zu- und Abschreibungen sowie die zugunsten der Liegenschaft bestehenden Rechte. Gemeinsam mit dem B-Blatt, dem Eigentumsblatt, und dem C-Blatt, dem Lastenblatt, bildet es die Grundbuchseinlage.

Für die Praxis bedeutsam ist die Verzahnung mit dem Kataster: Die Flächenangaben stammen aus dem Grenz- oder Grundsteuerkataster, und Änderungen des Gutsbestands setzen im Regelfall einen Vermessungsplan voraus.

Wer eine Liegenschaft prüft, beginnt beim A-Blatt mit der Frage, was überhaupt Gegenstand des Geschäfts ist, bevor Eigentum und Belastungen geklärt werden.