Kasuistisch
Kasuistisch ist eine Regelungstechnik, die einzelne Fälle detailliert und aufzählend beschreibt, statt einen allgemeinen Grundsatz zu formulieren. Ihr Gegenstück ist die Regelung durch Generalklauseln, die bewusst offen gehalten sind und durch Rechtsprechung ausgefüllt werden.
Beide Techniken haben Vor- und Nachteile: Kasuistische Regelungen schaffen Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit, veralten aber rasch und lassen Lücken, wenn ein neuartiger Fall nicht erfasst ist. Generalklauseln bleiben anpassungsfähig, verlagern die Entscheidung aber auf die Gerichte und mindern die Vorhersehbarkeit.
Das ABGB arbeitet überwiegend mit knappen, prinzipienhaften Formulierungen, während jüngere Gesetze und insbesondere unionsrechtlich geprägte Materien wie das Datenschutz- oder Verbraucherrecht stärker zur Kasuistik neigen.
Im Strafrecht ist eine gewisse Kasuistik verfassungsrechtlich geboten, weil das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass strafbares Verhalten aus dem Gesetz erkennbar ist. Der Begriff wird daneben für eine an Einzelfällen orientierte Rechtsprechung verwendet, die keine übergreifende Linie erkennen lässt.