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Recht & Verfahren

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Auch: ABGB

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die Kodifikation des allgemeinen Privatrechts in Österreich. Es regelt die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander, vom Vertrags- und Schadenersatzrecht über das Sachenrecht bis zum Familien- und Erbrecht.

Kundgemacht im Jahr 1811, steht es seit 1. Jänner 1812 in Kraft und zählt damit zu den ältesten noch geltenden Zivilrechtskodifikationen der Welt. Geprägt ist es vom Naturrechtsdenken seiner Entstehungszeit. Maßgeblichen Anteil an der Redaktion hatte Franz von Zeiller.

Das Gesetz gliedert sich in drei Teile, das Recht der Personen, das Sachenrecht und die gemeinschaftlichen Bestimmungen, und umfasst rund 1.500 Paragraphen. Nach den drei Teilnovellen der Jahre 1914 bis 1916 wurde es immer wieder an geänderte Verhältnisse angepasst, zuletzt etwa durch die Reformen des Erbrechts (2017) und des Erwachsenenschutzes (2018).

Viele Materien sind heute in Sondergesetzen neben dem ABGB geregelt, darunter das Konsumentenschutzgesetz, das Ehegesetz, das Mietrechtsgesetz und, für unternehmensbezogene Geschäfte, das Unternehmensgesetzbuch (UGB). Im Jusstudium ist das ABGB das Gesetz, mit dem Studierende am häufigsten arbeiten, und Gegenstand der großen Prüfungen im Bürgerlichen Recht.