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Recht & Verfahren

Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Beteiligung am Kapital im Vordergrund steht und für deren Verbindlichkeiten im Regelfall nur das Gesellschaftsvermögen haftet. In Österreich sind das die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft, die seit 2024 bestehende flexible Kapitalgesellschaft sowie die Europäische Gesellschaft.

Kennzeichnend sind das Trennungsprinzip zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern, die Fremdorganschaft, weil die Geschäftsführung Personen übertragen werden kann, die nicht Gesellschafter sind, und die freie Übertragbarkeit der Anteile, die bei der GmbH allerdings des Notariatsakts bedarf.

Als Ausgleich für die Haftungsbeschränkung bestehen Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften sowie Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten.

Ihnen gegenüber stehen die Personengesellschaften, bei denen zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt haftet und die Selbstorganschaft gilt. Steuerlich unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer.