Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die in Österreich am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft. Sie ist juristische Person, und für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Errichtet wird sie durch Gesellschaftsvertrag in Form eines Notariatsakts, entstanden ist sie erst mit der Eintragung im Firmenbuch, die konstitutiv wirkt. Das Mindeststammkapital beträgt seit der Reform mit Wirkung ab 2024 zehntausend Euro, wovon die Hälfte bar aufzubringen ist. Die frühere Gründungsprivilegierung entfiel damit.
Organe sind die Geschäftsführer, die die Gesellschaft leiten und vertreten, sowie die Generalversammlung als Willensbildungsorgan. Ein Aufsichtsrat ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zwingend. Anders als bei der Aktiengesellschaft sind die Geschäftsführer weisungsgebunden, die Gesellschafter können ihnen Vorgaben zur Geschäftsführung machen.
Geschäftsanteile werden durch Notariatsakt übertragen, was die Anteilsübertragung im Vergleich zur Aktie aufwendiger macht.
Zentral ist die Kapitalerhaltung. Das Stammkapital darf nicht an die Gesellschafter zurückfließen, verdeckte Einlagenrückgewähr ist verboten und rückabzuwickeln.