Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 1 AktG).
Gegründet wird sie durch Feststellung der Satzung in Form eines Notariatsakts. Entstanden ist sie erst mit der Eintragung im Firmenbuch, die damit konstitutiv wirkt. Das Grundkapital beträgt mindestens 70.000 Euro, wobei Bareinlagen vor der Anmeldung nur zum Teil eingezahlt sein müssen (§§ 7, 28a AktG).
Charakteristisch ist die dreigliedrige Organstruktur: Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und vertritt sie nach außen, der Aufsichtsrat bestellt und überwacht ihn, die Hauptversammlung entscheidet über Satzungsänderungen, Gewinnverwendung und Entlastung. Anders als bei der GmbH ist der Vorstand weisungsfrei, die Aktionäre können ihm keine Vorgaben zur Geschäftsführung machen.
Der Aufsichtsrat ist zwingend einzurichten und besteht aus mindestens drei Mitgliedern. In Gesellschaften mit Betriebsrat entsendet dieser Arbeitnehmervertreter (§ 110 ArbVG). Für die Rechtsform sprechen die leichte Übertragbarkeit der Anteile und der Zugang zum Kapitalmarkt, dagegen der hohe Formalaufwand, weshalb sie in Österreich seltener gewählt wird als die GmbH.