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Recht & Gehalt

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommen- und Körperschaftsteuer für Kapitaleinkünfte. Sie wird an der Quelle einbehalten, von Banken bei Zinsen und von ausschüttenden Gesellschaften bei Dividenden.

Der Steuersatz beträgt fünfundzwanzig Prozent für Geldeinlagen bei Kreditinstituten und siebenundzwanzigeinhalb Prozent für sonstige Kapitalerträge, insbesondere Dividenden und realisierte Wertsteigerungen.

Für natürliche Personen hat sie Abgeltungswirkung: Die Erträge sind damit endbesteuert und fließen nicht in den Progressionstarif ein. Auf Antrag kann die Regelbesteuerung gewählt werden, wenn sie günstiger ist.

Bei ausländischen Depots ohne inländische Abzugsverpflichtung sind die Erträge zu erklären. Zwischen Körperschaften bestehen Befreiungen, um Mehrfachbelastungen zu vermeiden.