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Recht & Verfahren

Dividende

Die Dividende ist jener Teil des Bilanzgewinns einer Kapitalgesellschaft, der an die Anteilseigner ausgeschüttet wird.

Ihr Anspruch entsteht nicht schon mit dem Gewinn, sondern erst mit dem Beschluss über die Gewinnverwendung. Bei der Aktiengesellschaft fasst ihn die Hauptversammlung auf Grundlage des festgestellten Jahresabschlusses, bei der GmbH die Generalversammlung. Bis dahin besteht nur ein mitgliedschaftliches Gewinnbezugsrecht, danach eine gewöhnliche Geldforderung.

Begrenzt wird die Ausschüttung durch die Kapitalerhaltung. Ausgeschüttet werden darf nur der Bilanzgewinn, jede darüber hinausgehende Zuwendung verstößt gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und ist rückzuerstatten.

Steuerlich unterliegt die Ausschüttung an natürliche Personen der Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung, während Ausschüttungen zwischen Körperschaften unter Voraussetzungen befreit sind.