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Recht & Gehalt

Kalte Progression

Kalte Progression bezeichnet die Mehrbelastung, die entsteht, wenn Einkommen inflationsbedingt steigen und dadurch in höhere Tarifstufen rutschen, ohne dass die Kaufkraft zunimmt. Die Steuerlast wächst real, obwohl der Gesetzgeber den Tarif nicht geändert hat.

In Österreich wurde sie mit Wirkung ab 2023 weitgehend abgeschafft: Die Tarifgrenzen und wesentliche Absetzbeträge werden jährlich automatisch angepasst, wobei ein Teil des Volumens nach gesetzlichen Vorgaben zusätzlich verteilt wird.

Grundlage der Anpassung ist die gemessene Inflation, festgestellt in einem eigenen Verfahren.

Bedeutsam bleibt der Begriff für die Beurteilung älterer Zeiträume und für jene Beträge, die nicht der automatischen Anpassung unterliegen. Dort wirkt die kalte Progression fort, weshalb bei Wertgrenzen stets zu prüfen ist, ob eine Valorisierung vorgesehen ist.