Jahresausgleich
Jahresausgleich ist die überkommene Bezeichnung für die heutige Arbeitnehmerveranlagung. Der Begriff stammt aus der Zeit vor der Steuerreform, mit der das Verfahren umbenannt und ausgeweitet wurde.
Sachlich unverändert ist der Zweck, die Jahressteuer neu zu berechnen, weil der laufende Lohnsteuerabzug Absetzbeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben nur teilweise erfasst.
Antragsfrist ist der Zeitraum von fünf Jahren. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt eine antragslose Veranlagung von Amts wegen. Pflichtveranlagung besteht unter anderem bei mehreren gleichzeitigen Bezügen.
Wer den Begriff in älteren Unterlagen oder in der Umgangssprache antrifft, kann ihn durch Arbeitnehmerveranlagung ersetzen. Die frühere Unterscheidung zwischen Jahresausgleich und Veranlagung besteht nicht mehr.