Inverses Headhunting
Inverses Headhunting bezeichnet ein Modell, bei dem nicht ein Unternehmen die Suche nach einer Führungskraft beauftragt, sondern eine Führungskraft einen Berater damit, für sie eine passende Position zu finden. Der Kandidat ist also Auftraggeber und trägt das Honorar.
Rechtlich ist dabei die Abgrenzung entscheidend. Handelt es sich um Arbeitsvermittlung, unterliegt sie dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, das die Vereinbarung von Entgelten mit Arbeitsuchenden erheblich beschränkt. Als bloße Karriereberatung, Bewerbungsunterstützung oder Coaching ohne Vermittlungstätigkeit ist das Modell demgegenüber frei vereinbar.
Maßgeblich ist der tatsächliche Leistungsinhalt, nicht die Bezeichnung im Vertrag.
Empfehlenswert ist eine klare Leistungsbeschreibung samt Regelung, ob ein Erfolg geschuldet ist. Wird ein Ergebnis in Aussicht gestellt, das nicht erbracht wird, kommen Gewährleistung und Irrtumsanfechtung in Betracht.