Maklervertrag
Der Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Makler über die Vermittlung eines Geschäfts. Er unterliegt dem Maklergesetz, das für Verbraucher zwingende Schutzbestimmungen enthält.
Abgeschlossen werden kann er formfrei, auch schlüssig, etwa wenn jemand die Dienste eines Maklers in Kenntnis der Provisionspflicht in Anspruch nimmt. Für Immobiliengeschäfte mit Verbrauchern sind allerdings schriftliche Informationen über die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung sowie über ein allfälliges wirtschaftliches Naheverhältnis zum Dritten vorgeschrieben.
Zu unterscheiden ist der schlichte Maklervertrag vom Alleinvermittlungsauftrag, bei dem sich der Auftraggeber für eine bestimmte Zeit bindet, keinen anderen Makler zu beauftragen. Für Verbraucher sind dessen Höchstdauer und die Folgen einer Verletzung geregelt.
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Zustandekommen des vermittelten Geschäfts, bei aufschiebend bedingten Geschäften erst mit Eintritt der Bedingung. Wird der Vertrag bei Wohnungsmiete geschlossen, ist überdies zu beachten, wer den Makler zuerst beauftragt hat, weil davon die Provisionspflicht abhängt.