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Recht & Gehalt

Invalidität

Invalidität bezeichnet die krankheits- oder unfallbedingte Minderung der Arbeitsfähigkeit, die zu Leistungen aus der Pensionsversicherung führen kann. Bei Angestellten spricht das Gesetz von Berufsunfähigkeit, bei Selbständigen von Erwerbsunfähigkeit.

Maßgeblich ist ein Vergleich mit einer gesunden Person: Erforderlich ist, dass die Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte gesunken ist, wobei bei Personen mit erlerntem Beruf ein Berufsschutz besteht, der die Verweisung auf berufsfremde Tätigkeiten begrenzt.

Für jüngere Jahrgänge wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. An ihre Stelle treten bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit das Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation samt Umschulungsgeld.

Entschieden wird mit Bescheid, wogegen die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht offensteht.