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Recht & Verfahren

Arbeits- und Sozialgericht

Arbeits- und Sozialgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sowie über Sozialrechtssachen. Das Verfahren regelt das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz.

Zuständig ist in erster Instanz unabhängig vom Streitwert das Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht, in Wien ein eigenes Gericht. Kennzeichnend ist die Besetzung: Entschieden wird in Senaten aus einem Berufsrichter und je einem fachkundigen Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, in höheren Instanzen entsprechend erweitert.

Das Verfahren enthält mehrere Erleichterungen für Arbeitnehmer und Versicherte, nämlich einen besonderen Gerichtsstand am Arbeitsort, eine erweiterte Vertretungsbefugnis durch qualifizierte Personen der Interessenvertretungen sowie in Sozialrechtssachen weitgehende Kostenfreiheit und amtswegige Ermittlung.

Sozialrechtssachen betreffen insbesondere Leistungsansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern, etwa Pensionen, Kranken- und Unfallversicherungsleistungen, und setzen einen vorangegangenen Bescheid voraus, mit dessen Klage dieser außer Kraft tritt.