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Recht & Gehalt

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignet (§ 175 ASVG).

Erfasst sind auch Wegunfälle auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Arbeitsstätte sowie Unfälle bei bestimmten damit verbundenen Tätigkeiten. Umwege aus privaten Gründen unterbrechen den Versicherungsschutz. Den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind die in einer eigenen Liste angeführten Berufskrankheiten.

Zuständig ist die Unfallversicherung, deren Leistungen Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Versehrtenrente ab einer bestimmten Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie Hinterbliebenenleistungen umfassen.

Zivilrechtlich bedeutsam ist das Haftungsprivileg. Der Arbeitgeber haftet dem verunglückten Arbeitnehmer für Personenschäden nur bei Vorsatz oder bei bestimmten Wegunfällen, weil die Unfallversicherung an die Stelle der Haftung tritt. Meldepflichten treffen den Arbeitgeber, schwere Unfälle sind zusätzlich dem Arbeitsinspektorat anzuzeigen.