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Recht & Verfahren

Intabulationsklausel

Auch: Aufsandungserklärung

Die Intabulationsklausel ist die in einer Urkunde enthaltene Erklärung, mit der die Einverleibung im Grundbuch bewilligt wird. Heute geläufiger ist die Bezeichnung Aufsandungserklärung.

Sie ist zwingender Bestandteil jeder einverleibungsfähigen Urkunde. Der bisher Berechtigte muss ausdrücklich seine Einwilligung erklären, dass ein bestimmtes Recht bei einer bestimmten Liegenschaft eingetragen wird, eine allgemeine Zustimmung genügt nicht. Erforderlich sind die genaue Bezeichnung der Einlage und des einzutragenden Rechts, die Unterschrift ist gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.

Fehlt die Klausel, kann das Grundbuchsgericht nicht einverleiben, sondern allenfalls vormerken. Nachgereicht werden kann sie in einer gesonderten Urkunde.

In der Vertragspraxis wird sie häufig in einer eigenen Aufsandungsurkunde erklärt, die beim Treuhänder verwahrt und erst nach Erfüllung der Bedingungen verwendet wird.