Anwaltliche Treuhandschaft
Bei einer anwaltlichen Treuhandschaft übernimmt ein Rechtsanwalt fremde Vermögenswerte oder Urkunden, um sie nach vereinbarten Bedingungen an die Berechtigten auszufolgen.
Der Hauptanwendungsfall ist der Liegenschaftskauf. Der Käufer erlegt den Kaufpreis beim Treuhänder, der ihn erst freigibt, wenn die lastenfreie Einverleibung des Eigentums gesichert ist. Beide Seiten sind damit vor dem Risiko der Vorleistung geschützt. Abgewickelt wird die Treuhandschaft über ein Anderkonto, das vom Kanzleivermögen getrennt ist.
Standesrechtlich ist die Abwicklung an das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammern gebunden. Treuhandschaften ab bestimmten Voraussetzungen sind dort zu melden, unterliegen einer Kontrolle und sind über eine Versicherung gegen Veruntreuung abgesichert, was den Beteiligten zusätzliche Sicherheit gibt.
Der Treuhänder ist beiden Seiten gegenüber zur Unparteilichkeit verpflichtet und darf nur nach den Treuhandbedingungen handeln. Eigenmächtige Abweichungen begründen Haftung und disziplinäre Verantwortlichkeit.