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Recht & Verfahren

Instanzenzug

Der Instanzenzug bezeichnet die Abfolge der Rechtsmittel von der ersten Entscheidung bis zur letzten Instanz.

In Zivilsachen führt er vom Bezirks- oder Landesgericht über das Berufungsgericht zum Obersten Gerichtshof, wobei der Zugang zur dritten Instanz durch das Erfordernis einer erheblichen Rechtsfrage und durch Wertgrenzen beschränkt ist. In Strafsachen bestehen je nach Gerichtsbesetzung unterschiedliche Wege mit Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde.

Im Verwaltungsbereich wurde der administrative Instanzenzug mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle weitgehend beseitigt: Gegen Bescheide entscheidet nunmehr das Verwaltungsgericht, dem Revision an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof nachgeordnet sind.

Erschöpft ist der Instanzenzug, wenn alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Das ist eine Voraussetzung für die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.