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Recht & Verfahren

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Auch: EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er ist eine Einrichtung des Europarats und gehört nicht zur Europäischen Union.

Angerufen werden kann er durch Individualbeschwerde jeder Person, Personengruppe oder nichtstaatlichen Organisation, die sich durch einen Vertragsstaat in Konventionsrechten verletzt sieht, sowie durch Staatenbeschwerden. Voraussetzung ist die Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs und die Einhaltung der Beschwerdefrist ab der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung.

Stellt er eine Verletzung fest, verpflichtet das Urteil den Staat völkerrechtlich. Er kann eine gerechte Entschädigung zusprechen, hebt innerstaatliche Entscheidungen aber nicht auf. Im österreichischen Strafverfahren besteht dafür ein eigener Rechtsbehelf, die Erneuerung des Verfahrens.

Die Umsetzung der Urteile überwacht das Ministerkomitee des Europarats. Ein Beitritt der Union zur Konvention ist vorgesehen, aber bislang nicht vollzogen.