Bescheidbeschwerde
Die Bescheidbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden. Über sie entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht (Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG).
Einzubringen ist sie binnen vier Wochen ab Zustellung bei jener Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Diese kann binnen zwei Monaten eine Beschwerdevorentscheidung treffen und dem Begehren selbst stattgeben, andernfalls legt sie die Beschwerde dem Gericht vor.
Erhoben werden kann sie von Personen, die durch den Bescheid in ihren Rechten verletzt sein können, sowie von dazu berufenen Organen.
Das Verwaltungsgericht entscheidet im Regelfall in der Sache selbst, eine Zurückverweisung ist nur ausnahmsweise zulässig. Gegen sein Erkenntnis stehen Revision an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof offen.