Insolvenz-Entgelt-Fonds
Der Insolvenz-Entgelt-Fonds sichert Ansprüche von Arbeitnehmern ab, wenn der Arbeitgeber insolvent wird.
Gesichert sind insbesondere offenes laufendes Entgelt, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung, Kündigungsentschädigung und Schadenersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Kosten der Rechtsverfolgung. Für die Höhe bestehen Grenzen, und bestimmte Ansprüche sind ausgenommen. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer und Heimarbeiter, nicht aber Personen mit beherrschendem Einfluss auf die Gesellschaft.
Der Antrag auf Insolvenz-Entgelt ist fristgebunden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der zuständigen Geschäftsstelle einzubringen. Wird kein Verfahren eröffnet, weil das Vermögen nicht kostendeckend ist, bestehen eigene Anknüpfungspunkte.
Mit der Auszahlung gehen die Ansprüche auf den Fonds über, der sie im Insolvenzverfahren geltend macht. Finanziert wird er über einen Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag, den die Dienstgeber tragen.