Insolvenzdatei
Die Insolvenzdatei ist jener Teil der Ediktsdatei, in dem Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht werden. Veröffentlicht werden Eröffnung und Aufhebung, die Bestellung des Insolvenzverwalters, Tagsatzungen, Anmeldungsfristen, Sanierungspläne sowie die Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens.
Ihre rechtliche Bedeutung liegt in der Zustellwirkung: Beschlüsse gelten mit Ablauf des Tages, an dem sie in die Datei aufgenommen wurden, als zugestellt und öffentlich bekannt. Daran knüpfen Fristen an, ohne dass eine individuelle Zustellung erforderlich wäre.
Für die Praxis ist sie das zentrale Rechercheinstrument: Vor Vertragsabschlüssen lässt sich prüfen, ob über einen Geschäftspartner ein Verfahren anhängig ist.
Die Einträge bleiben nach Abschluss für einen gesetzlich bestimmten Zeitraum abrufbar und werden danach gelöscht.