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Recht & Gehalt

Abfertigung Neu

Auch: Betriebliche Vorsorge, BV-Kasse

Die Abfertigung Neu ist das System der betrieblichen Vorsorge, in dem der Arbeitgeber laufend Beiträge an eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) zahlt und der Arbeitnehmer daraus eine Abfertigung erhält, statt sie bei Beendigung direkt vom Arbeitgeber zu beziehen (BMSVG).

Sie gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die seit dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, seit 1. Jänner 2008 auch für freie Dienstnehmer. Für Selbständige besteht eine eigene Selbständigenvorsorge. Ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses führt der Arbeitgeber 1,53 % des monatlichen Entgelts einschließlich der Sonderzahlungen an die BV-Kasse ab (§ 6 BMSVG).

Anders als bei der Abfertigung Alt geht die Anwartschaft beim Jobwechsel nicht verloren, sondern wandert mit, das sogenannte Rucksackprinzip.

Ausbezahlt wird nur, wenn mindestens drei Einzahlungsjahre vorliegen und das Arbeitsverhältnis nicht durch Arbeitnehmerkündigung, verschuldete Entlassung oder unberechtigten vorzeitigen Austritt endet (§ 14 BMSVG). Andernfalls bleibt das Kapital veranlagt oder wird in die Kasse des nächsten Arbeitgebers übertragen. Die Kapitalauszahlung wird mit 6 % begünstigt besteuert (§ 67 Abs 3 EStG).